Nach der Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 3. April 2022 durch die Landesregierung haben auch wir unsere Regeln erneut angepasst: Ab sofort gilt für alle Trainingseinheiten die sog. 3G-Regel.
„Corona: Mit 3G zum Training!“ weiterlesenNeue Corona-Regeln: Ab sofort 2G+!
Wir passen unsere Regelungen für den Trainingsbetrieb aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der aktuellen Corona-Lage wie folgt an:
Für alle, die am Training teilnehmen, oder Zutritt zur Halle haben möchten, gilt ab dem 18. Lebensjahr ab sofort die 2G+-Regel, d.h. Zutritt zum und/oder Teilnahme am Training nur noch für Geimpfte und Genesen mit zusätzlichem Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Also: Immunisierungsnachweis und einen aktuellen Bürgertest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (16. Geburtstag) sind von der 2G- Regel ausgenommen. Sie gelten grundsätzlich als durch die Schule getestet. Ab dem 16. Lebensjahr gilt die 2G‑Regel auch für Jugendliche.
Ab dem 18. Lebensjahr gilt 2G+.